Aus dem Rettungswagen wird ein Notfall-Krankentransportwagen Typ B.
05.06.2024 - Eine Veränderung haben wir Ende Mai/Anfang Juni in unserem Fuhrpark vorgenommen: aus dem Rettungswagen wude ein Notfall-Krankenwagen.
Begründet wurde diese Maßnahme, die eingentlich nur eine geringe Reduzierung der Materialvorhalten, z.B. bei den Medikamenten, beinhaltet, durch die seit geraumer Zeit geltenden Besetzungsregelungen seitens des Freistaates Bayern. Da sich der Einsatzzweck der Unterstützungsgruppe Rettungsdienst nahe am öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst bewegt, sind diese anzuwenden. D.h. der Verantworltiche auf dem Rettungswagen muss ein/e Notfallsanitäter/in sein.
Da diese bei der Pool-Alarmierung nicht immer gewährleistet werden kann, bietet der Notfall-KTW eine Alternative, die auch das Ausrücken mit einem/r Rettungssanitäter/in oder einem/r Rettungsassistenten/in ermöglicht. Das wird natürlich immer mit der Integrierten Leitstelle abgestimmt.
Durch diese Maßnahme können wir dieser nur anbieten: Rettungswagen, Notfall-Krankenwagen oder Krankenwagen.